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Der folgende Informationsteil entspricht der Reihenfolge der
zu erledigenden Formalitäten. Er enthält eine Übersicht über alle Schritte, die
zur Studienaufnahme unbedingt erforderlich sind. Wenn Ihnen das alles zu
kompliziert ist, gibt es einen einfachen Ausweg:
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Nehmen Sie an einem
Orientierungsprogramm für ausländische Studierende teil. Dann helfen
wir Ihnen, alle Formalitäten zu erledigen.
oder wenden Sie
sich an:
Dr. Kurt Bunke
00-49-6421-28 26129
Auslbera@verwaltung.uni-marburg.de |
Ausländische Studienbewerber
brauchen in der Regel zur Einreise in die Bundesrepublik einen Sichtvermerk
(Visum) für Studienzwecke. Der Antrag ist bei dem nächstgelegenen
Generalkonsulat oder bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland zu
stellen. Wenn Sie diesen Antrag noch nicht gestellt haben, tun Sie dies bitte
sofort unter Vorlage des beigefügten Zulassungsbescheides. Weisen Sie darauf
hin, dass Sie für das Wintersemester Anfang Oktober bzw. für das Sommersemester
Anfang April erwartet werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie
ein VISUM FÜR STUDIENZWECKE erteilt bekommen, weil Sie mit einem Touristenvisum
nur für Besuchszwecke in die Bundesrepublik einreisen können aber NICHT
studieren dürfen.
Ein Touristenvisum kann nach
Einreise in die Bundesrepublik NICHT in ein Visum für
Studienzwecke umgewandelt werden!
Nach Ihrer Ankunft in Marburg (wie
überall in der Bundesrepublik) müssen Sie sich innerhalb einer Woche polizeilich
anmelden. Wenn Sie innerhalb Marburgs umziehen oder aus Marburg wegziehen,
müssen Sie sich um- bzw. abmelden.
Teilen Sie bitte einen
Wohnungswechsel auch der Abteilung für Studentenangelegenheiten (Biegenstrasse
10) mit.
Ein Anmeldeformular erhalten Sie
kostenlos bei der Meldebehörde oder kostenpflichtig in jedem Papier- und
Schreibwarengeschäft. Dies legen Sie zusammen mit Ihrem Reisepass und, wenn Sie
aus einem anderen Ort außerhalb Hessens zugezogen sind, der Abmeldebestätigung
aus Ihrem letzten Wohnort der Meldebehörde vor.
Stadtbüro Marburg Frauenbergstr. 35
Öffnungszeiten: Mo - Mi 8.00 - 17.00 Uhr, Do 8.00 - 18.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.00
Uhr
Wenn Sie im Landkreis
Marburg-Biedenkopf oder in einer anderen Gemeinde wohnen, müssen Sie sich beim
Gemeindeamt Ihres Wohnortes anmelden. Bitte bewahren Sie die Anmeldebestätigung gut auf, Sie brauchen Sie unter
anderem für die Aufenthaltsgenehmigung.
Studierende, die vorübergehend in
der Notunterkunft wohnen, sind auch verpflichtet, sich bei der Meldebehörde
anzumelden. Hierbei ist die Adresse der jeweiligen Notunterkunft anzugeben.
Erhalten Sie ein Zimmer, müssen Sie sich ummelden.
Jeder ausländische Studierende braucht eine
Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland, die unverzüglich
beantragt werden muss bei der
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AUSLÄNDERBEHÖRDE
Frauenbergstraße 35 Öffnungszeiten: Mo, Mi und Fr 8.00 - 12.00 |
Die Gebühr für die
Aufenthaltsgenehmigung beträgt € 20.-. Von dieser Gebühr sind EG-Bürger und
Studierende mit einem deutschen Stipendium befreit. Wenn Sie Zweifel haben, ob
Sie von der Gebühr befreit sind, können Sie sich vor dem Besuch bei der
Ausländerbehörde im Referat für ausländische Studierende und Auslandsstudium
erkundigen.
Für die Aufenthaltsgenehmigung gibt es verschiedene
Antragsformulare:
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Wer aus einem EG-Land, Island,
Norwegen, der Schweiz, Monaco oder den USA kommt, kann ohne Sichtvermerk
einreisen. Er muss bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung der
Aufenthaltsgenehmigung (weißes Formular) stellen.
-
Wer aus einem anderen Land
kommt, muss schon in seiner Heimat von der deutschen Botschaft oder einem
Generalkonsulat einen Einreisesichtvermerk (Visum) erhalten haben. Er muss
bei der Ausländerbehörde eine "Aufenthaltsanzeige eines Ausländers" (blaues
Formular) abgeben. Wer aus einem solchen Land kommt und lediglich mit einem
Touristenvisum eingereist ist, sollte sich unverzüglich mit dem Referat für
ausländische Studierende und Auslandsstudium in Verbindung setzen. Da es
nicht möglich ist, dieses Touristenvisum in eine Aufenthaltserlaubnis
umzuwandeln, muss man damit rechnen, noch einmal in das Heimatland
zurückzufahren, um von dort aus einen Einreisevermerk zu beantragen.
Zusätzlich zu diesen Formularen
müssen Sie folgende Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorlegen (sofern Sie sie
nicht schon bei der Beantragung des Einreisesichtvermerks vorgelegt haben):
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1 Passbild
-
Bestätigung der polizeilichen
Anmeldung
-
Nachweis über gesicherten
Lebensunterhalt (Stipendiennachweis, Verpflichtungserklärung der Eltern,
einschließlich einer Bestätigung über ausreichend finanzielle Mittel für den
Rückflug. Ersatzweise kann ein Bankguthaben mit einem Kontoauszug
nachgewiesen werden, wobei die vorhandenen Mittel für die gesamte
Studiendauer ausreichen müssen! Dabei muss mit ca. € 550.- pro Monat
gerechnet werden.)
-
Studienbescheinigung
-
Reisepass
Sollten Sie schon eine auch
weiterhin gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik haben, brauchen
Sie sich nur bei der Meldebehörde anzumelden.
Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis
abläuft, müssen Sie, ebenfalls rechtzeitig, einen Antrag auf Verlängerung der
Aufenthaltsgenehmigung (gelbes Formular) stellen.
Wenn weiterhin irgendetwas unklar
ist bzw. Probleme entstehen, sollten Sie sich möglichst schnell beim Referat für
ausländische Studierende und Auslandsstudium beraten lassen.
Die Eröffnung eines Kontos ist in
der Regel problemlos. Benötigt wird nur ein Reisepass. Es empfiehlt sich, eine
Bank in der Nähe der Universität zu wählen. Für Studenten werden in der Regel
keine Kontoführungsgebühren erhoben. Den Status als Student kann man durch
Vorlage des Zulassungsbescheides oder einer Studienbescheinigung nachweisen.
Nach Eröffnung des Kontos sollte man so bald wie möglich den Beitrag für
Studentenwerk und Studentenschaft auf das Konto der Universitätskasse
überweisen. Formulare dafür gibt es bei jeder Bank oder Sparkasse. Die
Kontonummer der Universität lautet:
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Universitätskasse Marburg
Konto Nr.: 25810 bei : Sparkasse Marburg-Biedenkopf
BLZ : 533 500 00 |
Sie müssen bei der Überweisung Ihre Matrikelnummer und Ihren
Namen in möglichst deutlicher Schrift angeben.
Alle Studierenden sind
krankenversicherungspflichtig. Nur bei der Einschreibung und bei der Rückmeldung
muss jeder Studierende den Nachweis über die Mitgliedschaft bei einer
gesetzliche Krankenkasse vorlegen. Adressen der Krankenkassen sind dem
Branchenverzeichnis des Telefonbuches "Gelbe Seiten" zu entnehmen. Der Beitrag bei allen Krankenversicherungen beträgt z.Z. ca. € 54,67 monatlich
(inklusive € 7,92 monatlich für die Pflegeversicherung). Studenten, deren
monatliches Einkommen den Betrag von z.Z. € 938,- nicht übertrifft (bei 1
Angehörigen: € 1289,75.-, bei jedem weiteren Angehörigen: + € 234,5.-), können
von Zuzahlung bei Medikamente befreit werden. Weitere Auskünfte können Sie bei
Ihrer Krankenkasse erfragen.
Ausgenommen von der o.g. Regelung
sind Studierende, die familienversichert sind und aus Ländern kommen, mit denen
die Bundesrepublik Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Bei Vorlage des Versicherungsscheins bei der jeweiligen Krankenkasse erfolgt die
Prüfung der Versicherungspflicht. Die Voraussetzungen für eine mögliche
Befreiung werden von der jeweiligen Krankenkasse überprüft. Die Krankenkasse
gibt Ihnen entsprechende Bescheinigung zur Einschreibung mit.
Haben Sie einen
Familienversicherungsschein nicht aus dem Heimatland mitgebracht, müssen Sie
sich vorläufig Pflichtversichern bis die Bescheinigung bei der Krankenkasse
nachgereicht wird. Die geleisteten Beitragszahlungen werden dann
zurückerstattet.
Mit folgenden Ländern bestehen
Sozialversicherungsabkommen:
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Belgien |
Irland |
Marokko |
Schweiz |
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Dänemark |
Island |
Niederlande |
Slowenien |
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Finnland |
Israel |
Norwegen |
Spanien |
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Frankreich |
Jugoslawien |
Österreich |
Tunesien |
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Griechenland |
Kroatien |
Polen |
Türkei |
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Großbritannien |
Liechtenstein |
Portugal |
Ungarn |
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Italien |
Luxemburg |
Schweden |
Makedonien |
Zuständig ist jede gesetzliche Krankenversicherungsgesellschaft. Weitere
Informationen über den Leistungsumfang erhalten sie
HIER.
Für Studenten, die nicht versicherungspflichtig sind und sich
privat versichern müssen, können sich an Frau Klingelhöfe im Studentenwerk
wenden.
Immatrikulation ist die offizielle Einschreibung als Student
oder Studentin. Folgende Unterlagen sind bei der Einschreibung vorzulegen:
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Zulassungsbescheid
-
Reisepass
-
falls bereits ein Studium an
einer deutschen Universität aufgenommen wurde: Studienbuch mit dem
Abgangsvermerk der zuletzt besuchten Universität
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Originalreifezeugnis
-
Quittung über den bezahlten
Betrag für Studentenwerk und Studentenschaft
-
Bescheinigung über eine
abgeschlossene Krankenversicherung
-
Nachweis über das Bestehen der
Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), falls er im
Zulassungsbescheid gefordert wird. Wer die Deutsche Sprachprüfung für den
Hochschulzugang nur bedingt besteht oder durchfällt, braucht keine Angst um
seinen Studienplatz zu haben. Es gibt Sonderregelungen für die
Einschreibung, die beim Referat für ausländische Studierende oder beim
Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache erfragt werden können.
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Die Einschreibung erfolgt in der
Abteilung für Studentenangelegenheiten
Biegenstraße 10 Zimmer 24 Öffnungszeiten: Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr, außer Mittwoch Tel. 06421/28-26159 |
Jeder Studierende, der sein Studium
an der Philipps-Universität Marburg fortsetzen will, muss sich zu jedem Semester
innerhalb der festgesetzten Fristen beim Studentensekretariat zurückmelden. Die
Termine erfahren Sie im Studentensekretariat und durch Plakate, die an allen
zentralen Stellen innerhalb der Universität aufgehängt sind. Wer sich nicht
innerhalb der gesetzten Frist zurückmeldet, wird exmatrikuliert. Die Rückmeldung
erfolgt durch Bezahlung des Beitrags für Studentenschaft und Studentenwerk für
das kommende Semester. Formulare dafür erhalten Sie bei der Einschreibung.
Die genehmigte Unterbrechung des
Studiums ist die Beurlaubung. Gründe für eine Beurlaubung sind:
-
eine Krankheit, die ein
ordnungsgemäßes Studium ausschließt
-
Vorbereitung auf eine
Abschlussprüfung für höchstens 2 Semester und für den Zeitraum der Prüfung
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Ableistung einer
vorgeschriebenen Praktikantenzeit
-
studienbedingter
Auslandsaufenthalt
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Mitwirkung in Organen der
Universität, der Studentenschaft und des Studentenwerkes (Bescheinigung
beifügen)
Den Antrag auf Beurlaubung müssen
Sie beim Studentensekretariat innerhalb der Rückmeldefrist stellen. Eine
vorherige Beratung beim Referat für ausländische Studierende und Auslandsstudium
ist zu empfehlen.
Möchten Sie das Studium an der
Philipps-Universität Marburg beenden oder den Studienort wechseln, müssen Sie
sich exmatrikulieren. Antragsformulare sind beim Studentensekretariat
erhältlich. Ohne Exmatrikulation ist eine Einschreibung an einer anderen
Hochschule nicht möglich. Es ist sinnvoll, sich erst mit der Zusage einer
anderen Universität in Marburg zu exmatrikulieren.
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Stand:
Freitag, 19 Mai 2006 14:38:07
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