Information für ausländische Studenten

Der folgende Informationsteil entspricht der Reihenfolge der zu erledigenden Formalitäten. Er enthält eine Übersicht über alle Schritte, die zur Studienaufnahme unbedingt erforderlich sind. Wenn Ihnen das alles zu kompliziert ist, gibt es einen einfachen Ausweg:

Nehmen Sie an einem Orientierungsprogramm für ausländische Studierende teil. Dann helfen wir Ihnen, alle Formalitäten zu erledigen.

oder wenden Sie sich an:

Dr. Kurt Bunke
00-49-6421-28 26129
Auslbera@verwaltung.uni-marburg.de


Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

Ausländische Studienbewerber brauchen in der Regel zur Einreise in die Bundesrepublik einen Sichtvermerk (Visum) für Studienzwecke. Der Antrag ist bei dem nächstgelegenen Generalkonsulat oder bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland zu stellen. Wenn Sie diesen Antrag noch nicht gestellt haben, tun Sie dies bitte sofort unter Vorlage des beigefügten Zulassungsbescheides. Weisen Sie darauf hin, dass Sie für das Wintersemester Anfang Oktober bzw. für das Sommersemester Anfang April erwartet werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie ein VISUM FÜR STUDIENZWECKE erteilt bekommen, weil Sie mit einem Touristenvisum nur für Besuchszwecke in die Bundesrepublik einreisen können aber NICHT studieren dürfen.

Ein Touristenvisum kann nach Einreise in die Bundesrepublik NICHT in ein Visum für Studienzwecke umgewandelt werden!  


Polizeiliche Anmeldung

Nach Ihrer Ankunft in Marburg (wie überall in der Bundesrepublik) müssen Sie sich innerhalb einer Woche polizeilich anmelden. Wenn Sie innerhalb Marburgs umziehen oder aus Marburg wegziehen, müssen Sie sich um- bzw. abmelden.

Teilen Sie bitte einen Wohnungswechsel auch der Abteilung für Studentenangelegenheiten (Biegenstrasse 10) mit.

Ein Anmeldeformular erhalten Sie kostenlos bei der Meldebehörde oder kostenpflichtig in jedem Papier- und Schreibwarengeschäft. Dies legen Sie zusammen mit Ihrem Reisepass und, wenn Sie aus einem anderen Ort außerhalb Hessens zugezogen sind, der Abmeldebestätigung aus Ihrem letzten Wohnort der Meldebehörde vor.

Stadtbüro Marburg
Frauenbergstr. 35
Öffnungszeiten: Mo - Mi 8.00 - 17.00 Uhr, Do 8.00 - 18.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wenn Sie im Landkreis Marburg-Biedenkopf oder in einer anderen Gemeinde wohnen, müssen Sie sich beim Gemeindeamt Ihres Wohnortes anmelden.
Bitte bewahren Sie die Anmeldebestätigung gut auf, Sie brauchen Sie unter anderem für die Aufenthaltsgenehmigung.

Studierende, die vorübergehend in der Notunterkunft wohnen, sind auch verpflichtet, sich bei der Meldebehörde anzumelden. Hierbei ist die Adresse der jeweiligen Notunterkunft anzugeben. Erhalten Sie ein Zimmer, müssen Sie sich ummelden.


Aufenthaltsgenehmigung

Jeder ausländische Studierende braucht eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland, die unverzüglich beantragt werden muss bei der

AUSLÄNDERBEHÖRDE
Frauenbergstraße 35
Öffnungszeiten: Mo, Mi und Fr 8.00 - 12.00

Die Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung beträgt € 20.-. Von dieser Gebühr sind EG-Bürger und Studierende mit einem deutschen Stipendium befreit. Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie von der Gebühr befreit sind, können Sie sich vor dem Besuch bei der Ausländerbehörde im Referat für ausländische Studierende und Auslandsstudium erkundigen.

Für die Aufenthaltsgenehmigung gibt es verschiedene Antragsformulare:

  • Wer aus einem EG-Land, Island, Norwegen, der Schweiz, Monaco oder den USA kommt, kann ohne Sichtvermerk einreisen. Er muss bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung (weißes Formular) stellen.

  • Wer aus einem anderen Land kommt, muss schon in seiner Heimat von der deutschen Botschaft oder einem Generalkonsulat einen Einreisesichtvermerk (Visum) erhalten haben. Er muss bei der Ausländerbehörde eine "Aufenthaltsanzeige eines Ausländers" (blaues Formular) abgeben. Wer aus einem solchen Land kommt und lediglich mit einem Touristenvisum eingereist ist, sollte sich unverzüglich mit dem Referat für ausländische Studierende und Auslandsstudium in Verbindung setzen. Da es nicht möglich ist, dieses Touristenvisum in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln, muss man damit rechnen, noch einmal in das Heimatland zurückzufahren, um von dort aus einen Einreisevermerk zu beantragen.

Zusätzlich zu diesen Formularen müssen Sie folgende Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorlegen (sofern Sie sie nicht schon bei der Beantragung des Einreisesichtvermerks vorgelegt haben):

  • 1 Passbild

  • Bestätigung der polizeilichen Anmeldung

  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt (Stipendiennachweis, Verpflichtungserklärung der Eltern, einschließlich einer Bestätigung über ausreichend finanzielle Mittel für den Rückflug. Ersatzweise kann ein Bankguthaben mit einem Kontoauszug nachgewiesen werden, wobei die vorhandenen Mittel für die gesamte Studiendauer ausreichen müssen! Dabei muss mit ca. € 550.- pro Monat gerechnet werden.)

  • Studienbescheinigung

  • Reisepass

Sollten Sie schon eine auch weiterhin gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik haben, brauchen Sie sich nur bei der Meldebehörde anzumelden.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, müssen Sie, ebenfalls rechtzeitig, einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (gelbes Formular) stellen.

Wenn weiterhin irgendetwas unklar ist bzw. Probleme entstehen, sollten Sie sich möglichst schnell beim Referat für ausländische Studierende und Auslandsstudium beraten lassen.


Kontoeröffnung

Die Eröffnung eines Kontos ist in der Regel problemlos. Benötigt wird nur ein Reisepass. Es empfiehlt sich, eine Bank in der Nähe der Universität zu wählen. Für Studenten werden in der Regel keine Kontoführungsgebühren erhoben. Den Status als Student kann man durch Vorlage des Zulassungsbescheides oder einer Studienbescheinigung nachweisen. Nach Eröffnung des Kontos sollte man so bald wie möglich den Beitrag für Studentenwerk und Studentenschaft auf das Konto der Universitätskasse überweisen. Formulare dafür gibt es bei jeder Bank oder Sparkasse. Die Kontonummer der Universität lautet:

Universitätskasse Marburg
Konto Nr.: 25810
bei : Sparkasse Marburg-Biedenkopf
BLZ : 533 500 00

Sie müssen bei der Überweisung Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen in möglichst deutlicher Schrift angeben.


Krankenversicherung

Alle Studierenden sind krankenversicherungspflichtig. Nur bei der Einschreibung und bei der Rückmeldung muss jeder Studierende den Nachweis über die Mitgliedschaft bei einer gesetzliche Krankenkasse vorlegen. Adressen der Krankenkassen sind dem Branchenverzeichnis des Telefonbuches "Gelbe Seiten" zu entnehmen.
Der Beitrag bei allen Krankenversicherungen beträgt z.Z. ca. € 54,67 monatlich (inklusive € 7,92 monatlich für die Pflegeversicherung). Studenten, deren monatliches Einkommen den Betrag von z.Z. € 938,- nicht übertrifft (bei 1 Angehörigen: € 1289,75.-, bei jedem weiteren Angehörigen: + € 234,5.-), können von Zuzahlung bei Medikamente befreit werden. Weitere Auskünfte können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Ausgenommen von der o.g. Regelung sind Studierende, die familienversichert sind und aus Ländern kommen, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bei Vorlage des Versicherungsscheins bei der jeweiligen Krankenkasse erfolgt die Prüfung der Versicherungspflicht. Die Voraussetzungen für eine mögliche Befreiung werden von der jeweiligen Krankenkasse überprüft. Die Krankenkasse gibt Ihnen entsprechende Bescheinigung zur Einschreibung mit.

Haben Sie einen Familienversicherungsschein nicht aus dem Heimatland mitgebracht, müssen Sie sich vorläufig Pflichtversichern bis die Bescheinigung bei der Krankenkasse nachgereicht wird. Die geleisteten Beitragszahlungen werden dann zurückerstattet.

Mit folgenden Ländern bestehen Sozialversicherungsabkommen:

Belgien 

Irland 

Marokko

Schweiz 

Dänemark 

Island 

Niederlande

Slowenien

Finnland 

Israel

Norwegen 

Spanien 

Frankreich 

Jugoslawien 

Österreich 

Tunesien

Griechenland 

Kroatien

Polen

Türkei 

Großbritannien 

Liechtenstein

Portugal 

Ungarn

Italien

Luxemburg 

Schweden 

Makedonien

Zuständig ist jede gesetzliche Krankenversicherungsgesellschaft. Weitere Informationen über den Leistungsumfang erhalten sie HIER.

Für Studenten, die nicht versicherungspflichtig sind und sich privat versichern müssen, können sich an Frau Klingelhöfe im Studentenwerk wenden.


Immatrikulation

Immatrikulation ist die offizielle Einschreibung als Student oder Studentin. Folgende Unterlagen sind bei der Einschreibung vorzulegen:

  • Zulassungsbescheid

  • Reisepass

  • falls bereits ein Studium an einer deutschen Universität aufgenommen wurde: Studienbuch mit dem Abgangsvermerk der zuletzt besuchten Universität

  • Originalreifezeugnis

  • Quittung über den bezahlten Betrag für Studentenwerk und Studentenschaft

  • Bescheinigung über eine abgeschlossene Krankenversicherung

  • Nachweis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), falls er im Zulassungsbescheid gefordert wird. Wer die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang nur bedingt besteht oder durchfällt, braucht keine Angst um seinen Studienplatz zu haben. Es gibt Sonderregelungen für die Einschreibung, die beim Referat für ausländische Studierende oder beim Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache erfragt werden können.

Die Einschreibung erfolgt in der
Abteilung für Studentenangelegenheiten
Biegenstraße 10
Zimmer 24
Öffnungszeiten: Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr, außer Mittwoch
Tel. 06421/28-26159


Rückmeldung

Jeder Studierende, der sein Studium an der Philipps-Universität Marburg fortsetzen will, muss sich zu jedem Semester innerhalb der festgesetzten Fristen beim Studentensekretariat zurückmelden. Die Termine erfahren Sie im Studentensekretariat und durch Plakate, die an allen zentralen Stellen innerhalb der Universität aufgehängt sind. Wer sich nicht innerhalb der gesetzten Frist zurückmeldet, wird exmatrikuliert. Die Rückmeldung erfolgt durch Bezahlung des Beitrags für Studentenschaft und Studentenwerk für das kommende Semester. Formulare dafür erhalten Sie bei der Einschreibung.


Beurlaubung

Die genehmigte Unterbrechung des Studiums ist die Beurlaubung. Gründe für eine Beurlaubung sind:

  • eine Krankheit, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt

  • Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung für höchstens 2 Semester und für den Zeitraum der Prüfung

  • Ableistung einer vorgeschriebenen Praktikantenzeit

  • studienbedingter Auslandsaufenthalt

  • Mitwirkung in Organen der Universität, der Studentenschaft und des Studentenwerkes (Bescheinigung beifügen)

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie beim Studentensekretariat innerhalb der Rückmeldefrist stellen. Eine vorherige Beratung beim Referat für ausländische Studierende und Auslandsstudium ist zu empfehlen.


Exmatrikulation

Möchten Sie das Studium an der Philipps-Universität Marburg beenden oder den Studienort wechseln, müssen Sie sich exmatrikulieren. Antragsformulare sind beim Studentensekretariat erhältlich. Ohne Exmatrikulation ist eine Einschreibung an einer anderen Hochschule nicht möglich. Es ist sinnvoll, sich erst mit der Zusage einer anderen Universität in Marburg zu exmatrikulieren.


 

 

Stand: Freitag, 19 Mai 2006 14:38:07